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Bauherrenhaftpflichtversicherung

 
Ein Bauherr hat grundsätzlich bestimmte Verkehrssicherungspflichten bezüglich einer bestehenden Baustelle. Das bedeutet konkret, dass er dafür sorgen muss, dass auf der Baustelle keine Gefahren für andere Personen bestehen. In der Praxis kann es dennoch hin und wieder vorkommen, dass der Bauherr diesen Sicherungspflichten nicht in ausreichendem Maße nachkommt bzw. dass er diese vernachlässigt hat. Für solche möglichen Fälle gibt es jedoch für alle Bauherren die Möglichkeit zum Schutz gegen finanzielle Folgen aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eine so genannte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese, umgangssprachlich häufig als Bauherrenhaftpflicht bezeichnete Versicherung, wird stets für die Dauer des Bauvorhabens abgeschlossen, also ab Beginn der Bauarbeiten bis hin zur Fertigstellung der betreffenden Immobilie. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist jedem Bauherren zu empfehlen, da die auf der Baustelle lauernden Gefahren und Risiken auch nicht durch die „normale" Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Ein hoher Schaden kann hingegen auch in diesem Bereich entstehen, besonders in dem Fall, wenn Menschen auf der Baustelle zu Schaden kommen sollten.

Zu den möglichen Schadensursachen, welche im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung abzusichern sind, gehört zum Beispiel ein nicht ausreichend befestigtes Baugerüst, von dem sich Teile lösen und andere Personen verletzten oder zum Beispiel auf in unmittelbarer Nähe der Baustelle parkende Autos fallen und diese beschädigen. Ein weiterer typischer Fall, in dem die Bauherrenhaftpflichtversicherung einen entstandenen Schaden reguliert ist, falls ein Kind beim Spielen auf der Baustelle in eine Baugrube stürzt und sich dabei verletzt, weil die Baugrube nicht ausreichend gesichert worden ist. Der oftmals auf einem Schild angebrachte Hinweis „Eltern haften für Ihre Kinder" oder „Betreten der Baustelle verboten" ist rechtlich oftmals problematisch, sodass auch in solchen Fällen zunächst einmal der Bauherr zur Verantwortung gezogen würde. Führt man sich diese möglichen Schäden und noch weitere Risiken vor Auge, dann ist der Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung sicherlich dringend zu empfehlen, zumal der Beitrag in Form der Versicherungsprämie auch relativ moderat ist.

Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung vor allem nach der Höhe der Gesamtkosten des Bauvorhabens und in geringerem Maße auch nach der geplanten und versicherten Bauzeit. Durchschnittlich kann man damit rechnen, dass die Kosten für die Bauherrenhaftpflichtversicherung sich im Bereich von einem Promille ausgehend von den Bausumme bewegen. Beträgt die Bausumme also beispielsweise 200.000 Euro, dann kann man einen Beitrag von ca. 200 Euro kalkulieren. In Anbetracht der deutlich darüber liegenden Kosten in einem Schadensfall dürfte dieses Geld somit durchaus gut angelegt sein.