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Bausparvertrag

“Wissenswerte Informationen rund
um das Thema Bausparvertrag und Bausparen”
 
Der Bausparvertrag kann jederzeit über den Bausparkassen direkt oder über den Aussendienst der Bausparkassen abgeschlossen werden. Durch den Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie als Bausparer, Teil einer Zweckspargemeinschaft mit dem Ziel, für wohnungswirtschaftliche Zwecke günstige Darlehen zu erlangen. Beim Abschluss des Vertrages müssen Sie auf folgende zwei Punkte sehr genau achten:
  • Wahl der Bausparsumme,
  • Tarifauswahl,
Um Geldmittel aus einem Bausparvertrag erhalten zu können, muss erst der Vertrag zugeteilt werden. Unter Zuteilung des Vertrages versteht man, das die Voraussetzungen für die Auszahlung der Bausparsumme erfüllt wurden. Ein Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • die Mindestsparzeit (18 bis 48 Monate seit Vertragsbeginn, je nach Tarif) eingehalten,
  • die Mindestansparung (40 % bis 50 % der Bausparsumme, je nach Tarif) sowie
  • eine ausreichende Bewertungszahl erreicht wurde.
Der genaue Zuteilungszeitpunkt des Vertrages hängt grundsätzlich von dem Verhältnis Ihrer Bausparsumme und Sparleistung ab. Hierbei sind aber auch die Tilgungs- und Sparleistungen aller Bausparer relevant, da sich daraus die Höhe der gesamten Zuteilungsmasse ergibt.

Die Reihenfolge der Vertragszuteilung wird von einer sogenannten Bewertungszahl des Bausparvertrages bestimmt. Diese Zahl ergibt sich aus Dauer sowie Höhe der Sparleistungen. Diese Bewertungszahlen werden von den Anbietern monatlich für alle Verträge aktualisiert und dabei werden die Bausparverträge mit den höchsten Bewertungszahlen als erste zugeteilt. Sollten Sie auf das Bauspardarlehen vor dem geplanten Zuteilungszeitpunkt angewiesen sein, so haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Sie können die Bausparsumme reduzieren.
  • Einzahlungen auf den Bausparvertrag erhöhen.
Ausserdem haben Sie auch die Möglichkeit darauf, den Bausparvertrag weiter laufen zu lassen und das benötigte Darlehensbetrag vorerst anderweitig zu finanzieren. Zu diesem Zweck bieten die meisten Bausparkassen attraktive Zwischenfinanzierungen an.

Ist der Bausparvertrag Zuteilungsreif, so stehen Ihnen grundsätzlich unter anderen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Sie nehmen die Zuteilung an und beantragen das Darlehen.
  • Sie nehmen die Zuteilung an und erhalten das Guthaben sowie die Zinsen ausgezahlt.
  • Sie verschieben die Zuteilung auf einen späteren Zeitpunkt.
  • Sie verzichten auf die Zuteilung und auf das Bauspardarlehen.
  • Sie erhöhen die Bausparsumme und sparen weiter.
Viele Menschen fragen sich, ob ein Bausparvertrag ausschließlich zum Bau verwendet werden kann. Die Antwort darauf ist Nein! Die meisten Bauspartarife lassen Ihnen die Wahl, ob Sie die Bausparsumme für den Kauf bzw. Bau von Wohneigentum oder Modernisierung verwenden möchten oder ob Sie etwas anderes mit der Bausparsumme finanzieren möchten. Renditesparer können bei einem Bausparvertrag, wenn sie auf das Darlehen verzichten meist einen bestimmten Zins-Bonus erhalten.

Wie Sie sehen können, bietet ein Bausparvertrag viele unterschiedliche Vorteile sowie Möglichkeiten für alle Bausparer. Informieren Sie sich über die Anbieter sowie Angebote und machen Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden einfach, günstig und schnell wahr. Sie können jederzeit einen unverbindlichen Antrag auf einen Bausparvertrag stellen und Sie werden in nur wenigen Minuten ein persönliches Angebot erhalten. Vor der Antragstellung sollten Sie aber immer einen Baufinanzierungsvergleich durchführen. Ein Vergleich der Angebote bietet u.a. folgende Vorteile:
  • Sie finden schnell die besten Anbieter sowie Angebote.
  • Der Vergleich ist völlig kostenlos.
  • Sie sparen viel Zeit und Geld.
  • Der Vergleich ist immer unverbindlich.
Haben Sie vor der Antragstellung einen Vergleich durchgeführt, so können Sie sicher sein, dass Sie nur die besten Angebote beantragen werden.

Der Bausparvertrag kann natürlich auch jederzeit kurzfristig gekündigt werden. Hierbei besteht bei den meisten Anbietern in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist. Sie sollten sich diesen Schritt aber genau überlegen, da bei einer vorzeitigen Kündigung der Darlehensanspruch entfällt und Ihnen werden die eventuelle Abschlussgebühren ebenso nicht rückerstattet. Sollte ein Bausparvertrag vor Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren gekündigt werden, so entfällt auch die staatliche Förderung.

Sollten Sie sich darüber nicht sicher sein, ob sich ein Bausparvertrag zur Finanzierung Ihres Vorhabens eignet oder nicht, so empfehlen wir Ihnen sich durch einen Fachman beraten zu lassen. Wissen Sie schon genau, das ein Bausparvertrag die passendste Wahl für Sie ist, dann stellen Sie noch heute einen Antrag und ziehen Sie schon bald in Ihr Traumhaus ein.