Der Bau oder Kauf und die anschließende
Vermietung von Immobilien ist schon seit langen Jahren eine feste sowie interessante Form der Geldanlage. Hierbei muss man aber, wie auch bei allen anderen Geldanlagen, die gesamte Investition genau durchdenken bzw. bis auf das letzte Detail planen. Dabei ist der Zustand des Finanzierungsobjektes genauso wichtig wie der Immobilien-Markt selbst.
Möchten Sie in Deutschland eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung beantragen, so können Sie aus folgenden gängigen Finanzierungsarten wählen:
- Finanzierung über einen Bausparvertrag,
- Finanzierung über eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung,
- Finanzierung über einen Immobiliendarlehen,
- Finanzierung über einen Fremdwährungsdarlehen usw.
Um schnell die besten Anbieter sowie Angebote auf dem deutschen Markt finden zu können, empfehlen wir Ihnen gerne einen kostenlosen Baufinanzierungsvergleich. Der Baufinanzierungsvergleich ist völlig kostenlos und es dauert nur einige Minuten, bis Sie die besten Angebote auf dem Markt finden. Sollten Sie sich darüber nicht sicher sein, ob sich eine Baufinanzierung zur Finanzierung Ihres Vorhaben eignet oder nicht, so empfehlen wir Ihnen sich die Hilfe eines Fachmannes zu holen.
Um eine erfolgreiche Finanzierung starten zu können, ist neben der Wahl des richtigen Finanzierungsobjektes auch die richtige
Baufinanzierung. Im Unterschied zu den eigengenutzten Immobilien, werden fremd genutzte Immobilien steuerlich begünstigt. Um von diesen steuerlichen Vorteilen optimal profitieren zu können, sollten Sie sich über die steuerliche Aspekte genau informieren. Wir haben für Sie einige wichtige Informationen zu diesem Thema im folgendem kurz zusammengestellt:
- Neue und gebrauchte Immobilien
Bei Immobilien, die nach dem 31.12.1924 gebaut wurden, kann man 2 Prozent jährlich über max. 50 Jahre abschreiben. Bei Immobilien die vor dem 01.01.1925 gebaut wurden, kann 2,5 Prozent über max. 40 Jahren abgeschrieben werden.
- Denkmalobjekte
Sollten Sie eine solche Immobilie erwerben oder besitzen, so können Sanierungskosten abgeschrieben werden. Dabei sind 9 Prozent über acht Jahre sowie 7 Prozent über weitere vier Jahre abschreibungsfähig. Bei Immobilien, die vor dem 01.01.2004 gekauft wurden, kann 10 Prozent jährlich über 10 Jahre abgeschrieben werden.
Für Vermieter stehen, wie Sie sehen können, viele steuerliche Instrumente bzw. Vorteile zur Verfügung. Es lohnt sich also, sich bestens zu informieren. Werbungskosten können bei Vermietern von ihrem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Im Jahr des Kaufes sind folgende Aufwendungen absetzbar:
- Disagio,
- Bereitstellungszinsen,
- Bearbeitungsgebühren,
- Anwaltskosten und Gerichtskosten,
- Notarkosten für Grundschuldbestellung und Beurkundung des Kaufvertrages
Für Kapitalanleger entstehen auch in den folgenden Jahren bestimmte steuerliche Vorteile, die die Gewinne wesentlich erhöhen können. Hierbei handelt es sich unter anderen um folgende Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung oder dem Zustand der Immobilie sind:
- Darlehens- bzw. Kreditzinsen,
- Erhaltungs-Aufwendungen,
- Kontoführungsgebühren,
- Grundsteuer,
- Versicherungsbeiträge,
- Betriebskosten,
Wie bereits erwehnt, können die Darlehenszinsen bei vermieteten Immobilien steuerlich geltend gemacht werden. Aus diesem Grund lohnt es sich für Kapitalanläger anstatt eines Annuitätendarlehens ein endfälliges Darlehen zu beantragen.
In Immobilien zu investieren lohnt es sich immer, da man jederzeit durch den Verkauf der Immobilie das Kapital zurückerhalten kann. Sollten Sie nicht auf grössere Beträge angewiesen sein, so können Sie die erwerbene Immobilie jederzeit vermieten und ausser der Miete auch durch steuerliche Vorteile gewinnen.
Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten und beantragen Sie eine optimale Baufinanzierung. Dabei sollten Sie auf einen kostenlosen Vergleich der Angebote nicht verzichten, um schnell und sicher die besten Angebote finden zu können.
Stellen Sie noch heute einen Antrag und Sie werden in nur wenigen Minuten ein persönliches Angebot erhalten. Sollten Sie damit nicht zufrieden sein, so können Sie jederzeit einen neuen Vergleich machen und einen Antrag bei einem anderen Anbieter stellen.