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KfW-Fördermittel

“Profitieren Sie von der Förderung und
machen Sie sich den Traum von den eigenen vier Wänden wahr”
 
Die Aufgabe der KfW, (Kreditanstalt für Wiederaufbau) besteht in der Realisierung von öffentlichen Aufträgen wie die Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, die Gewährung von Investitionskrediten an kleine und mittlere Unternehmen sowie die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau, die Finanzierung von Energiespartechniken und der kommunalen Infrastruktur.

Durch die KfW Bankengruppe werden viele unterschiedliche Bereiche gefördert. Hierzu zählen unter anderen folgende:
  • Globaldarlehe
  • Bauen, Wohnen, Energiesparen
  • Finanzierung kommunaler Infrastruktur
  • Bildung
  • Export- und Projektfinanzierung
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Aufgaben im öffentlichen Auftrag
Möchten Sie sich ein Haus bauen oder vielleicht eine Immobilie kaufe? Benötigen Sie Geldmittel für die Modernisierung oder energetische Sanierung? Die KfW Förderbank bietet in diesem Bereich viele attraktive, schnelle sowie sehr unbürokratisch Finanzierungsmöglichkeiten.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Fördermittel können grundsätzlich auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln kumuliert werden wie beispielsweise die Eigenheimzulage. Die Eigenheimzulage muss allerdings beim Finanzamt beantragt werden.
Es gibt einige Punkte, wobei die KfW nicht beilflich sein kann. Nicht mitfinanzierbar bzw. nicht förderfähig sind bei KfW folgende:
  • Ferienhäuser,
  • Grundstückskauf,
  • Mietkauf,
  • Erweiterung von Wohnraum,
Sollten Sie sich darüber nicht sicher sein, ob KfW Fördermittel in Ihre Finanzierung eingebracht werden können oder nicht, so empfehlen wir Ihnen, sich den Rat eines Fachmannes zu holen.

Was die Besicherung der Darlehen angeht, die müssen mindestens in Darlehenshöhe grundpfandrechtlich besichert werden. Die Besicherung (Immobilie) kann sich grundsätzlich auch im Ausland befinden, gefördert kann aber nur ein Objekt in Deutschland werden. Bei KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden grundsätzlich auch nachrangige Grundschulden akzeptiert.

Haben Sie bereits ein Darlehen erhalten und sind Sie nahe am Ende der Zinsbindungsfrist, so wird Ihnen eine neue Zinsfestschreibung mit angepassten Konditionen angeboten. Es stehen Ihen in diesem Fall folgende Änderungsmöglichkeiten zur Verfügung:
  • Sondertilgung,
  • Änderung der Darlehenslaufzeit,
  • Reduzierung vierteljährlicher Annuitäten,
Sollten Sie auf einen bereits eingeräumten dennoch nicht abgerufenen Kredit verzichten, so kann schnellstens in 6 Monaten ein neuer Kredit für das selbe Vorhaben gewährt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Antrag bei einem anderen Kreditinstitut als die KfW Förderbank gestellt wird. Für den Verzicht auf das eingeräumte aber nicht abgerufene Kredit entstehen keine Kosten.

Möchten Sie die Gesamtkosten der Finanzierung reduzieren, so können Sie auch Eigenleistungen in die Finanzierung einbringen. Die Entscheidung, ob sowie in welcher Höhe Eigenleistungen in die Finanzierung eingebracht werden können, liegt bei der jeweiligen Bank. Dabei werden die herkömliche Wertermittlungs-Grundsätze verwendet.

KfW bietet im Rahmen von Bauen, Wohnen und Energiesparen zur Zeit folgende Förderprogramme für Privatpersonen:
  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm
    für alle Personen, die ihren Altbau so sanieren möchten, dass für die Heizung in der Zukunft nur noch wenig Energie benötigt wird.

  • KfW-Wohneigentumsprogramm
    für alle Personen, die ein selbstgenutztes Haus oder selbstgenutzte Wohnung bauen bzw. erwerben möchten.

  • Ökologisch Bauen
    für alle, die ein Energiesparhaus oder Passivhaus bauen oder kaufen möchten bzw. erneuerbare Energie als Heizung ihres Neubaus nutzen möchten.

  • Wohnraum Modernisieren
    für alle Personen, die Haus oder Wohnung sanieren oder modernisieren möchten.

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien
    für alle, die mit Biomasse oder Tiefengeothermie Energie erzeugen möchten.